Datenschutzerklärung für Mitarbeiter im Zusammenhang mit Videoüberwachung
Datenschutzerklärung für Mitarbeiter zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 der EU-Verordnung 2016/679
Sehr geehrte/r Mitarbeiter/in,
Brivio Compensati S.p.a., als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung mit Sitz in der Via Novara 258, 27038 Robbio (PV), Steuernummer 02109430153 und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 02109430153, Tel. 0384 689211, E-Mail hr@brivio.it, informiert Sie darüber, dass die von Ihnen an das Unternehmen übermittelten personenbezogenen Daten gemäß den europäischen (EU-Verordnung 2016/679, im Folgenden „Verordnung“) und nationalen Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden.
– Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Die personenbezogenen Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:
- Verwaltung des Arbeitsverhältnisses;
- Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen;
- Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen;
- Verwaltung, Buchhaltung und Steuerangelegenheiten des Personals;
- Verwaltung von Anwesenheiten, Abwesenheiten und Schichtplänen;
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsüberwachung;
- Aus- und Weiterbildung des Personals;
- Abwicklung von Disziplinarverfahren und Rechtsstreitigkeiten;
- Verwaltung der unternehmensinternen Kommunikation;
- Verwaltung der IT-Systeme und der Zugänge zum Unternehmen;
- Schutz des Unternehmensvermögens und der Sicherheit, auch durch Videoüberwachungssysteme, die gemäß Art. 4 des Gesetzes 300/1970 und den geltenden Gewerkschaftsvereinbarungen installiert wurden;
- Verwaltung der Beziehungen zu Sozialversicherungs-, Fürsorge- und Versicherungsträgern;
- institutionelle und werbliche Kommunikation des Unternehmens, einschließlich der Veröffentlichung von Bildern und Videos, vorbehaltlich der ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person.
Was die Videoüberwachung betrifft, erfolgt die Verarbeitung zum Zwecke des Schutzes des Unternehmensvermögens, der Sicherheit und der Verhinderung von Straftaten unter Einhaltung der am 23.05.2023 unterzeichneten Gewerkschaftsvereinbarung; die zusätzliche Kamera, die Gegenstand einer gewerkschaftlichen Zusatzvereinbarung ist, wird hingegen ausschließlich zur Echtzeitüberwachung der korrekten Positionierung und Entladung des Materials sowie des Ablaufs des Produktionsprozesses verwendet, ohne dass die Bilder aufgezeichnet oder gespeichert werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Einhaltung der in der EU-Verordnung 2016/679 vorgesehenen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen, insbesondere gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) zur Erfüllung des Arbeitsvertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen, Art. 6 Abs. 1, Buchstabe c) zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen sowie gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) zur Wahrung des berechtigten Interesses des Verantwortlichen im Zusammenhang mit organisatorischen Erfordernissen, Sicherheitsanforderungen und dem Schutz des Unternehmensvermögens; für bestimmte Zwecke, wie die Veröffentlichung von Bildern und Videos, stützt sich die Verarbeitung auf die Einwilligung der betroffenen Person gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a).
Was besondere Datenkategorien betrifft, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 9 Abs. 2 Buchstabe b) zur Erfüllung von Pflichten und zur Ausübung von Rechten im Bereich des Arbeitsrechts und der Sozialversicherung sowie gemäß Art. 9 Abs. 2 Buchstabe h) für Zwecke der Arbeitsmedizin und der Gesundheitsüberwachung.
Die Verarbeitung mittels Videoüberwachungssystemen erfolgt in jedem Fall unter Einhaltung von Art. 4 des Gesetzes 300/1970 und der geltenden Tarifverträge.
– Art der verarbeiteten Daten und Art der Verarbeitung
Die Verarbeitung kann personenbezogene Daten und Identifikationsdaten, Kontaktdaten, Daten zum Arbeitsverhältnis, Verwaltungs-, Steuer- und Sozialversicherungsdaten, Daten zur Weiterbildung sowie IT-Daten und Zugriffsprotokolle auf Unternehmenssysteme betreffen; Im Rahmen der betrieblichen Tätigkeiten können darüber hinaus Daten aus Videoüberwachungssystemen verarbeitet werden, die an den Unternehmensstandorten unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften und der anwendbaren Gewerkschaftsvereinbarungen installiert sind, sowie Bilder und Videos, die zur Veröffentlichung auf der Website und in sozialen Medien bestimmt sind, vorbehaltlich der Einwilligung der betroffenen Person. Zur Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen können auch Daten über Familienangehörige des Arbeitnehmers verarbeitet werden, sofern dies für die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist.
Die Verarbeitung erfolgt nach den Grundsätzen der Korrektheit, Rechtmäßigkeit und Transparenz unter Wahrung der Vertraulichkeit und der Rechte der betroffenen Person; zu den verarbeiteten Daten können auch besondere Kategorien im Sinne von Art. 9 der DSGVO gehören, insbesondere Daten zum Gesundheitszustand (z. B. Krankheit, Unfall, Mutterschaft oder Eignung für die Tätigkeit) und zur Gewerkschaftszugehörigkeit. Die vom Betriebsarzt gemäß Gesetzesdekret 81/2008 verarbeiteten Gesundheitsdaten werden von diesem als eigenständiger Verantwortlicher verwaltet, während dem Arbeitgeber ausschließlich die Beurteilung der Eignung oder Nichteignung für die Ausübung der Tätigkeit mitgeteilt wird.
Die Datenverarbeitung erfolgt manuell sowie mithilfe von IT-Tools, Unternehmens- und Sicherheitssystemen unter Anwendung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, um die Sicherheit, Integrität und Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten; Videoüberwachungssysteme werden ausschließlich zu Sicherheitszwecken und zum Schutz des Unternehmensvermögens eingesetzt, während etwaige Systeme zur Überwachung der Produktionsprozesse in Echtzeit ohne Bildaufzeichnung und unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften betrieben werden.
– Weitere Arten der Datenverarbeitung
Zum Schutz des Unternehmensvermögens, zur Gewährleistung der physischen Sicherheit der Mitarbeiter, Kunden und Personen, die sich in den Unternehmensräumen aufhalten, sowie zur Verhinderung von Straftaten und Rechtsverstößen hat der Verantwortliche an seinen Standorten ein Videoüberwachungssystem installiert, das unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften und insbesondere von Art. 4 des Gesetzes 300/1970 auf der Grundlage einer spezifischen, am 23.05.2023 unterzeichneten Gewerkschaftsvereinbarung und nachfolgender Ergänzungen genutzt wird; Die aufgezeichneten Bilder werden ausschließlich zu Sicherheitszwecken und zum Schutz des Unternehmensvermögens verarbeitet und sind nur ausdrücklich befugten Personen zugänglich.
Darüber hinaus befindet sich im Produktionsbereich eine weitere Kamera, die ausschließlich der Echtzeitüberwachung des ordnungsgemäßen Ablaufs des Produktionsprozesses und des Materialflusses dient. Diese Kamera nimmt keine Aufzeichnungen vor, speichert keine Bilder und wird nicht zur Fernüberwachung der Arbeitstätigkeit verwendet.
Weitere Informationen finden Sie in der entsprechenden Datenschutzerklärung zum Videoüberwachungssystem, die den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist das berechtigte Interesse des Verantwortlichen (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der DSGVO) unter Einhaltung der in Art. 4 des Gesetzes 300/1970 vorgesehenen Garantien.
– Art der Datenübermittlung
Die Übermittlung personenbezogener Daten ist für die Verfolgung der oben genannten Zwecke erforderlich, insbesondere für die Verwaltung und Durchführung des Arbeitsverhältnisses sowie für die Erfüllung der gesetzlichen, vertraglichen und behördlichen Verpflichtungen des Verantwortlichen; Die Nichtbereitstellung der Daten führt dazu, dass das Arbeitsverhältnis nicht ordnungsgemäß begründet oder fortgeführt werden kann und die nach geltendem Recht vorgesehenen Verpflichtungen in Bezug auf Vergütung, Sozialabgaben, Steuern und Versicherungen nicht erfüllt werden können. Für bestimmte Zwecke, wie die Veröffentlichung von Bildern und Videos auf der Website oder in sozialen Netzwerken, ist die Bereitstellung freiwillig, und die entsprechende Verarbeitung basiert auf der Einwilligung der betroffenen Person, ohne dass das Arbeitsverhältnis im Falle einer Nichtbereitstellung beeinträchtigt wird. Die Verarbeitungen, die mittels Videoüberwachungssystemen und betrieblichen Sicherheitsinstrumenten durchgeführt werden, erfordern hingegen keine direkte Bereitstellung der Daten, da sie vom Verantwortlichen zu Sicherheitszwecken und zum Schutz des Unternehmensvermögens unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften durchgeführt werden.
– Weitergabe und Übermittlung von Daten
Personenbezogene Daten können zur Verfolgung der oben genannten Zwecke an externe Stellen weitergegeben werden, die den Verantwortlichen bei der Verwaltung des Arbeitsverhältnisses und den damit verbundenen Verpflichtungen unterstützen, wie z. B. Arbeitsrechtsberater, Kanzleien, Wirtschaftsprüfer, Steuer- und Rechtsberater, Sozialversicherungs- und Fürsorgeeinrichtungen (z. B. INPS, INAIL), Banken und Versicherungsgesellschaften, öffentliche Behörden und staatliche Verwaltungen sowie an den Betriebsarzt und die arbeitsmedizinischen Einrichtungen, die als eigenständige Verantwortliche für die Datenverarbeitung tätig sind; Darüber hinaus können die Daten an Unternehmen und Fachleute, die Schulungsdienstleistungen erbringen, an Anbieter von IT- und Verwaltungsdienstleistungen sowie an Stellen weitergegeben werden, die mit der Verwaltung und Wartung der Unternehmenssysteme betraut sind, einschließlich Sicherheits- und Videoüberwachungssystemen, sowie, falls erforderlich, an Gewerkschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Kontrollorgane. Diese Stellen verarbeiten die Daten als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 der DSGVO oder, sofern vorgesehen, als eigenständige Verantwortliche, während die Daten auch von internem Personal verarbeitet werden können, das vom Verantwortlichen ausdrücklich autorisiert und geschult wurde. Personenbezogene Daten werden nicht verbreitet, außer zu Zwecken der institutionellen Kommunikation und Werbung nach vorheriger Einwilligung der betroffenen Person, und werden nicht außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt.
– Aufbewahrung der verarbeiteten Daten
Die personenbezogenen Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es für die Verfolgung der Zwecke, für die sie erhoben wurden, unbedingt erforderlich ist, und in jedem Fall unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Verpflichtungen; Insbesondere werden Daten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, einschließlich administrativer, steuerlicher, beitragsrechtlicher und vertraglicher Daten, für einen Zeitraum von 10 Jahren ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt, vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Verpflichtungen oder der Notwendigkeit, die Rechte des Verantwortlichen vor Gericht zu wahren. Daten von Bewerbern werden für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten ab ihrer Erhebung aufbewahrt, während Daten, die zum Zwecke der Veröffentlichung von Bildern und Videos verarbeitet werden, bis zum Widerruf der Einwilligung oder bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden; IT-Daten und Zugriffsprotokolle auf Unternehmenssysteme werden so lange aufbewahrt, wie dies zur Gewährleistung der Systemsicherheit und zum Schutz der Rechte des Verantwortlichen erforderlich ist. Was die Videoüberwachung betrifft, so werden die aufgezeichneten Bilder für einen begrenzten Zeitraum, in der Regel zwischen 24 und 72 Stunden, gespeichert und anschließend automatisch gelöscht, sofern nicht die Aufdeckung von Rechtsverstößen oder der Schutz von Rechten dies erfordern; die Systeme zur Echtzeitüberwachung der Produktionsprozesse sehen hingegen keine Aufzeichnung oder Speicherung von Bildern vor. In jedem Fall werden die Daten nicht länger aufbewahrt, als es für die Zwecke, für die sie erhoben und verarbeitet wurden, erforderlich ist.
– Rechte der betroffenen Person
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung die in den Artikeln 15–22 der DSGVO 2016/679 genannten Rechte ausüben können, nämlich:
- die Löschung, Anonymisierung oder Sperrung von Daten zu verlangen und zu erwirken, die unter Verstoß gegen das Gesetz verarbeitet wurden;
- die Aktualisierung, Berichtigung und Ergänzung der Daten zu verlangen und zu erwirken;
- die Bestätigung zu verlangen und zu erwirken, dass diese Vorgänge denjenigen zur Kenntnis gebracht wurden, an die die Daten übermittelt wurden;
- aus berechtigten Gründen der Verarbeitung der Daten oder jeglicher automatisierten Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling) zu widersprechen;
- die Einschränkung der Verarbeitung oder die Datenübertragbarkeit an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und zu erwirken;
Zur Ausübung Ihrer gesetzlich vorgesehenen Rechte und zur Einsicht in die aktuelle Liste der Auftragsverarbeiter können Sie sich schriftlich an den Verantwortlichen unter der E-Mail-Adresse hr@brivio.it oder per Einschreiben mit Rückschein an A. Brivio Compensati S.p.a., Via Novara 258, 27038 Robbio (PV) wenden.
Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass die betroffene Person jederzeit das Recht hat, eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzureichen, um ihre Rechte geltend zu machen oder bei sonstigen Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Die erforderlichen Formulare können Sie von der Website der Behörde unter https://www.garanteprivacy.it/web/garante-privacy-en/home_en herunterladen.
Robbio (PV), den 05.05.2026
Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung
A. Brivio Compensati S.p.a.